Hausordnung

Hausordnung

1. Mit Betreten des Festivalgeländes akzeptiert jeder Besucher ausdrücklich diese Hausordnung des Festivalgeländes.

2. Den Anordnungen der Ordnungskräfte ist Folge zu leisten.

3. Das Betreten des Festivalgeländes (Infield) ist nur mit einem angelegten, unbeschädigten Festivalbändchen oder gültigem Festivalpass erlaubt

4. Besucher die durch Alkohol oder Rauschmittel beeinträchtigt sind, haben keinen Anspruch auf Einlass in das Festivalgelände.

5. Beim Betreten des Festivalgeländes erfolgt eine Durchsuchung aller Personen (Bodycheck) und ihrer mitgeführten Taschen und Rucksäcke auf verbotene Gegenstände.

Verboten sind

a. Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art

b. Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug

c. Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer)

d. Stühle-, Sitzmöbel und Sitzgelegenheiten (z.B. Styroporwürfel)

e. AUFZEICHNUNGSGERÄTE: professionelles Ton-, Foto- und Videoequipment ist untersagt

f. SONSTIGES: sperrige Gegenstände wie: Fahnenstangen, Regenschirme, Motorradhelme, Styroporwürfel (als Steh- oder Sitzgelegenheit), sonstiges Camping-Equipment.

Tiere dürfen nicht mit ins Festivalgelände mitgenommen werden. Im Zweifelsfall bitte einen der zuständigen Securities / Supervisors ansprechen.

Das Mitführen solcher Gegenstände kann zur Abweisung des Besuchers und zum Ausschluss des Besuchers von der Veranstaltung führen; mitgeführte Gegenstände dieser Art können an den Eingängen in Verwahrstellen für verbotene Gegenstände verbracht werden (Abgabecontainer).

Um einen zügigen Einlass in das Festivalgelände für alle Besucher zu gewährleisten und im Hinblick auf die Nähe der Campingplätze bitten wir auf die Mitnahme von Rucksäcken, Backpacks und größeren Taschen zu verzichten.

Erlaubt sind

g. Persönliche Kleidung

h. Proviant

i. Einwegkameras, Pocketkameras und Mobiltelefone

Auf dem Festivalgelände gibt es kostenlose Trinkwasserzapfstellen. Auf das Festivalgelände können lediglich Getränke in originalverschlossenen Tetrapakbehältern bis zu 0,5l mitgenommen werden.

6. Fluchtwege und Treppen sind freizuhalten.

7. Tiere sind auf dem Festivalgelände nicht erlaubt

8. Jeder Besucher ist angehalten, auf sein Eigentum zu achten und sich vor Diebstählen zu schützen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen. Wertgegenstände können in der Gepäckaufbewahrung in Schließfächern deponiert werden.

9. Bitte entsorgt Eure Abfälle in den dafür bereitgestellten Tonnen und Containern.

10. Auf allen Veranstaltungsflächen gilt das Jugendschutzgesetz.

11. Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet.

12. Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

13. Das Betreten von Wallanlagen, Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände ist verboten.

14. Personen die sich ohne eine Berechtigung auf dem eingefriedeten Veranstaltungsgelände aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) angezeigt!

15. Bitte seid Rücksichtsvoll und Tolerant gegenüber den anderen Festivalbesuchern.

16. Die Nichtbefolgung der Hausordnung kann zu einem vollständigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.

17. Jede Gefährdung anderer Besucher – insbesondere durch „Crowd-Surfen“ oder durch Abbrennen von Feuerwerkskörpern (u.a. Bengalische Feuer) – ist strengstens untersagt und führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.

18. Mit einem Ausschluss von der Veranstaltung verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises ist ausgeschlossen.

Quelle: rock-am-ring.com